Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 9. Juli 2026

A. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Torlivo (im Folgenden "Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen (im Folgenden "Auftraggeber") erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG.

B. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer bietet Trainings- und Schulungsleistungen für Mitarbeiter im Einzelhandel an. Die konkreten Leistungsinhalte werden vor Beginn des Trainingstages in einem Vorgespräch vereinbart und schriftlich bestätigt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

C. Vertragsschluss und Buchung

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Anfragen per E-Mail oder Kontaktformular stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Erst nach dem Vorgespräch und der schriftlichen Auftragsbestätigung ist die Buchung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

D. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

E. Stornierung und Absage

Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Trainingsdatum entstehen keine Stornokosten. Bei Stornierung zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Trainingsdatum werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Trainingsdatum wird das volle Honorar fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Trainingstag aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder das bereits geleistete Entgelt erstattet.

F. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Trainingstag geeignete Räumlichkeiten im Verkaufsraum zur Verfügung zu stellen und die Teilnehmer rechtzeitig zu informieren. Informationen über Produkte, typische Kundensituationen und besondere Gegebenheiten des Betriebs sind dem Auftragnehmer vor dem Trainingsdatum mitzuteilen. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

G. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Honorars für den jeweiligen Trainingstag begrenzt.

H. Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen des Trainingstages verwendeten Unterlagen, Methoden und Materialien verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält das Recht, die ausgehändigten Teilnehmerunterlagen intern zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

I. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolgt gemäß DSGVO und DSG. Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf dieser Website.

J. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wien. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

K. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.